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kleines grünes

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Donnerstag, 30. Oktober 2008, 15:36

Aufträge und Bezahlung

mal ne ganz blöde frage: wenn ich für jemanden was zeichne und dafür bezahlt werde, muss ich dann ne firma/ein gewerbe/ich-ag/sonstwas haben, mit dem ich irgendwo (äh, ja... wo denn eigentlich? finanzamt?) angemeldet bin? oder kann ich bis zu ner bestimmten grenze "peanuts" nebenher verdienen? und kann ich als privatperson ne rechnung/quittung über so einen auftrag ausstellen? oder mach ich mich damit am ende irgendwie strafbar? weiß das zufällig jemand? ?(
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RockyGarg

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2

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 16:11

du kannst bis zu nem gewissen Betrag Aufträge machen ohne es als Gewerbe oder ähnliches anmelden zu müssen.. aber wo die Grenze jetz genau liegt musste ma nachschaun.. hab ich grad nich im Kop

3

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 16:28

Du kannst das problemlos machen, auch mit Rechnung schreiben, wenn du unter 17.000 Euro Umsatz im Jahr bist.

Das ist der Paragraph:Kleinunternehmer nach Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetz.

Peter L. Opmann

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4

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 16:56

Ich denke, eine Steuernummer solltest Du schon haben, wenn Du Honorare bekommst. Die kriegst Du glaube ich ziemlich formlos und unproblematisch von Deinem Finanzamt. Ich habe damals allerdings bloß einen Steuerberater engagiert und den alles machen lassen.

Wenn Du dann die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst, rechnest Du mit Deinen Auftraggebern ohne Mehrwertsteuer ab, kannst aber auch selbst keine Vorsteuer abziehen. Du wirst dann wie ein/e Privatmann/frau nur zur Einkommensteuer herangezogen. Ist Dein Umsatz höher, dann beginnt das Spiel mit Vor- und Umsatzsteuer. Bei mir kümmert sich darum auch komplett mein Steuerberater. Er warnt mich bloß immer vor, wenn die nächste Umsatzsteuerzahlung fällig wird (das ist vierteljährlich).

Hannes

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Donnerstag, 30. Oktober 2008, 17:55

Du musst das schon beim Finanzamt angeben, nur ob Du es versteuern musst, hängt von der Höhe ab.

Versuche jedenfalls, das als freiberuflicher Künstler zu machen, und nicht als Gewerbe. Zwar musst Du bis zu einem gewissen Umsatz keine Gewerbesteuer bezahlen, aber alleine die Anmeldung kostet eine Gebühr. Und Künstler haben nunmal den Vorteil, dass sie Freiberufler sein können.
Ich habe mich erst vor ein paar Monaten ein bisschen damit befasst und mir ein paar Infos eingeholt. Danach reicht es bei so einer einmaligen Sache wohl, das einfach bei der nächsten Steuererklärung mit anzugeben, ohne vorher was anzumelden. Das allerdings ohne Gewähr.

Übrigens gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7% "für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben". D.h., wenn Du eine Zeichnung anfertigst und für die Nutzungsrechte Geld bekommst, gilt der ermäßigte Satz. Falls Du nicht als Kleinunternehme ohne USt arbeitest.

Guck mal hier rein, vielleicht findest Du da ein paar Infos für Dich.

kleines grünes

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Donnerstag, 30. Oktober 2008, 20:03

Zitat

Sofern Sie noch keine laufenden Einnahmen haben, sondern in unregelmäßigen Abständen das ein oder andere Projekt abwickeln und auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können Sie sich als Freiberufler die Anmeldung sogar ganz sparen. In dem Fall geben Sie Ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) einfach im Rahmen Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung an. Bleibt Ihr "Einnahmeüberschuss" im Jahresverlauf unter 410 Euro, ist noch nicht einmal das nötig: Neben-Einkünfte bis zu dieser Höhe bleiben bei der Einkommensteuer unberücksichtigt.
uff, da bin ich ja beruhigt. damit ist schon alles geklärt, was ich wissen wollte. danke!der link ist super, hannes!
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Kim

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Samstag, 1. November 2008, 13:16

Als Ilustrator oder Comiczeichner brauchst Du kein Gewerbe anzumelden. Du giltst dann als Künstler. Es reicht, sich beim Finanzamt eine Steuernummer zu holen und dann jährlich eine Einkommensteuererklärung zu machen. Die Geringverdienergrenze, unterhalb derer man keine Umsatzsteuer zu erheben hat, liegt aber meines Wissens nach bei 7.000 Euro, nicht bei 17. Der Künstlerstatus ermöglicht es auch, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz zu berechnen, also 7% MwSt. anstelle von 19% (nur im Falle, wenn man über die 7.000,- Euro-Grenze kommen sollte).

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