Das ist sicher eine Ausrede - "haben versucht, dich anzurufen".
Ich fürchte auch, daß die Deine Hefte weggeworfen haben. Bei einem Umzug trennt man sich doch von allem Ballast.
Die Frage ist jetzt, ob Du Belege für das Kommissionsgeschäft hast. Dann, denke ich (ich bin kein Jurist), hast Du Anspruch auf Schadenersatz. Kommission bedeutet ja, daß Du nur Geld bekommst, wenn Hefte verkauft wurden. Aber zurückbekommen mußt Du nicht verkaufte Hefte schon; die sind weiterhin Dein Eigentum.
Wie gesagt: Jurist bin ich nicht. Im Zweifel müßtest Du aber gerichtlich gegen den Laden/Händler vorgehen.