@ Feety:
Ich beantworte hier auch mal Deine andere Frage, nämlich:
"darf man wenn man jetzt zb sowas wie ein fanzine macht das einach so verkaufen? Weil ich bin mir da nicht so sicha..."
Obwohl ich schon seit Jahren Fanzines herausgebe, war ich mir im ersten Moment auch nicht so ganz sicher. Erstmal würde ich da an das Grundgesetz denken, Art. 5: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten..." In einem Buch über Schülerzeitungen las ich folgendes: Eine solche Redaktion ist rechtlich ein nicht rechtsfähiger Verein mit dem Ziel, die Zeitschrift herauszugeben >(auch wenn nicht wirklich ein Verein gegründet wird). Minderjährige brauchen dazu eigentlich die Erlaubnis ihrer Eltern, aber die gilt als erteilt, wenn es die Eltern nicht verbieten. Auch solche Zeitschriften müssen die Sorgfaltspflicht beachten, man darf also nicht lügen oder irgendjemanden beleidigen. Presserechtlich müssen alle Zeitschriften ein Impressum haben, in dem Name und Adresse des Verantwortlichen steht (etwa wegen der Gewährleistung der Sorgfaltspflicht). Was das Verkaufen betrifft: Dabei kommt zwischen Käufer und Verkäufer ein Vertrag zustande, der Kaufvertrag. Der beinhaltet nur, daß der Verkäufer zusichert, die versprochene Ware zu liefern, und der Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Verkaufen darf man alles, was irgendjemand zu kaufen bereit ist.
Die Frage nach der Titelseite: Die hat bei mir schon einen Rand. Die Titelseite klebe ich normalerweise auch mit Schere und Prittstift zusammen. Das Titellogo ist jedesmal das gleiche, der Kasten immer gleich groß. Es kommt damit nur darauf an, daß die Titelzeichnung die optimale Größe hat. Die vergrößere oder verkleinere ich nach Bedarf am Kopierer oder per Scanner und Ausdruck. Hier ein Beispiel: